Abkürzung | Erläuterung | ||
---|---|---|---|
BAG | Bundesarbeitsgemeinschaft | ||
BBiG | Berufsbildungsgesetz | ||
BBW | Berufsbildungswerk | ||
BEM | Betriebliches Eingliederungsmanagement | ||
BFW | Berufsförderungswerk | ||
BTZ | Berufstrainingszentrum | ||
BvB | Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme | ||
EAP | Erweiterte Arbeitserprobung | ||
EU | Europäische Union | ||
GAF | Skala zur Erfassung des allgemeinen Funktionsniveaus (Global Assessment of Functioning) | ||
GdB | Grad der Behinderung | ||
IPS | Individual Placement and Support | ||
LTA | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | ||
PIA | Psychiatrische Institutsambulanz | ||
PVT | Pre Vocational Training | ||
RPK | Rehabilitation psychisch kranker Menschen | ||
RVL | Rehabilitationsvorbereitungslehrgang | ||
RVT | Rehabilitationsvorbereitungstraining | ||
SE | Supported Employment | ||
SGB | Sozialgesetzbuch | ||
SpDi | Sozialpsychiatrische Dienste | ||
UB | Unterstützte Beschäftigung | ||
UN BRK | Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen | ||
VAmB | Verzahnte Ausbildung | ||
WfbM | Werkstatt für behinderte Menschen | ||
WHO | Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization) | ||
ZfP | Zentrum für Psychiatrie |
Erläuterungen
First-place-then-train- und First-train-then-place-Ansatz
Im internationalen Vergleich wird bei der beruflichen Rehabilitation im Wesentlichen nach dem First-place-then-train-Ansatz (Unterstützte Beschäftigung oder Supported Employment, SE) verfahren. Ziel ist dabei, rasch eine Platzierung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei erfolgt zeitlich unbegrenzte Unterstützung durch einen sogenannten Job-Coach. In Deutschland kommen aber vor allem berufliche Wiedereingliederungsprogramme nach dem First-train-then-place-Ansatz (auch Pre Vocational Training, PVT) zum Einsatz: Hier erfolgt zunächst ein Arbeitstraining in einem geschützten Rahmen, bevor die Platzierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt wird. Dies ist für einen großen Teil der Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen eine notwendige Alternative, muss aber um das im optimalen Falle regulär zu implementierende Angebot von Supported Employment erweitert werden. Die S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ spricht für beide Modelle eine klare Empfehlung aus. In aktuellen internationalen Studien zeigt sich allerdings immer wieder die deutliche Überlegenheit des Supported-Employment-Ansatzes.
Autorinnen
Experten
Die Entwicklung des Teilhabekompasses wurde durch eine Expertengruppe begleitete, die Input lieferte für inhaltliche Fragestellungen.
Suchkanäle
Die Zusammenstellung der Kapitel „Maßnahmen“ und „Leistungsanbieter“ im regelfinanzierten Rehabilitationssystem nach SGB IX erfolgte unter Nutzung folgender Suchkanäle:
Störungsübergreifende Behandlungsleitlinien)
Modell- und Pilotprojekte
Für die Recherchen zum Kapitel „Modell- und Pilotprojekte“ hat die Autorengruppe Informationen über schriftliche Anfragen beim Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK e.V.) und beim Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE e.V.) eingeholt. Die Mitglieder des DGPPN-Referats „Rehabilitation und Teilhabe“ haben zudem überregionale, regionale und vor allem (noch) nicht publizierte Aktivitäten in diesem Feld zugearbeitet. Hinzu kommen persönliche Rücksprachen mit Vertretern des Referats wie auch mit Koordinatoren einzelner regionaler Initiativen.
Trotz der mit diesen Suchstrategien vermittelten weiterführenden Kontakte waren letztlich nur wenige Aktivitäten geeignet, um im Teilhabekompass als definierte Modellprojekte aufgeführt zu werden: zum einen weil die Akteure selbst eine Veröffentlichung ihrer Initiativen zu diesem Zeitpunkt nicht wünschten, zum anderen weil die Maßnahmen noch nicht in einer Form vorlagen, die eine Publikation erlaubt hätte. Vor diesem Hintergrund sind die Autorinnen in Rücksprache mit der Expertengruppe zum Ergebnis gekommen, Modell- und Pilotprojekte in der Broschüre nur stellvertretend aufzuführen. Hier auf der Internetseite erhält dieses Kapitel jedoch einen größeren Stellenwert. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, neue bzw. noch nicht berücksichtigte oder noch nicht publizierte Projekte zu melden und einzupflegen.
Sämtliche Informationen wurden im Zeitraum von März bis August 2016 eingeholt. Die Informationen im Teilhabekompass entsprechen dem Stand von August 2016 und sind unter Berücksichtigung der aktuell zwar bevorstehenden, jedoch noch nicht in Kraft getretenen Gesetzesänderungen zum neuen Bundesteilhabegesetz zu betrachten. Der praktische Niederschlag des Gesetzgebungsverfahrens wird sich in vollem Umfang erst in den nächsten Jahren zeigen. Der Teilhabekompass stellt für die aktuelle Versorgungssituation in Deutschland ein praktikables Instrument zur Initiierung und Begleitung beruflicher Integrationsmaßnahmen für – insbesondere schwer – psychisch erkrankte Menschen dar. Angestrebt ist, die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz auf dieser Internetseite zu berücksichtigen.