Mitarbeiter der Reha-Träger / freien Träger
wird von Betroffenen und deren Angehörigen selbständig aufgesucht
zuständiger Reha-Träger
die gemeinsamen Servicestellen werden durch das Bundesteilhabegesetz
bis zum 31. Dezember 2018 abgeschafft
speziell ausgebildete Ingenieure zur Beratung bei technischer Umsetzung der Arbeitsplatzanforderungen
durch die Ausgleichsabgabe (Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen)
Integrationsamt zahlt nachrangig
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
zuständiger Reha-Träger / Jobcenter
Fördermittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)