Betroffene stellen sich selbständig vor
Finanzierung aus Steuermitteln des Bundeslandes
First-train-then-place
Überweisung durch niedergelassenen Arzt
über den Haushalt des Bundeslandes
betrifft sowohl Tages- wie auch Nachtkliniken
Soziotherapeuten (häufig mit Erfahrungen aus Vorberufen in Handwerk, Industrie, Handel oder Verwaltung)
durch die Ausgleichsabgabe (Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen)
besonderes Augenmerk auch auf Schulabgänger und Betroffene im Übergang von einer WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
First-train-then-place
Reha-Berater der Reha-Träger
zuständiger Reha-Träger
Arbeitsfähigkeit von mindestens 4 Stunden / Tag
Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren e. V.
First-train-then-place
Antrag über Reha-Team der Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaf der Berufsbildungswerke (BAG BBW) e. V.
First-train-then-place
Reha-Berater der Reha-Träger
zuständiger Reha-Träger
medizinische, berufliche und sozialtherapeutische Leistungen in kleinen Einrichtungen mit 10 bis 50 Plätzen (ambulant/stationär)
Berufliche Reha
zuständiger Reha-Träger
inklusiv ansetzend, regional vernetzend mit Leistungsträgern und -erbringern, Betrieben vor Ort, Gemeinwesen, Angehörigen
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen e. V. (BAG RPK)
überbetriebliche Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können
First-train-then-place
Beratung auch bei Integrationsfachdiensten möglich
zuständiger Reha-Träger
Arbeitsbereich
Entlohnung mit zusätzlicher Aufstockung durch Sozialhilfe
ist die Tätigkeit in der WfbM nicht möglich, bieten viele Werkstätten eine angeschlossene Fördergruppe oder Tagesförderstätte an
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM)
rehabilitative Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung für Kunden der Grundsicherung nach SGB II
Beratungspersonal der Institution
First-train-then-place
Leistungen werden nach Absprache zwischen Betroffenem und zuständigem Sachbearbeiter vermittelt
Aufteilung zwischen Agentur für Arbeit und Kommune
v. a. berufliche Wiedereingliederung (rehabilitative Maßnahmen der beruflichen Ersteingliederung werden von der Agentur für Arbeit übernommen)
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
zuständiger Reha-Träger
Arbeitsbereich
Entlohnung mit zusätzlicher Aufstockung durch Sozialhilfe
die „Anderen Leistungsanbieter“ werden ab 01. Januar 2018 eingeführt