Die im Folgenden vorgestellten Anbieter ermöglichen Betroffenen gesetzlich verankerte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen des SGB IX. Dabei ist zu beachten, dass bei einigen Leistungsanbietern parallel Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft angeboten werden.
Eine erste Übersicht beinhaltet Leistungsanbieter, die Betroffene ausschließlich beraten und an andere Leistungsanbieter vermitteln. Eine zweite zeigt Leistungsanbieter, die neben der Beratung hauptsächlich Maßnahmen der beruflichen Integration anbieten.