Maßnahmen

Bei bestehendem Arbeitsverhältnis

A | Persönliches Budget

Das „Persönliche Budget“ stellt streng genommen keine „Maßnahme“ dar, sondern befähigt die Betroffenen zum Erwerb von Maßnahmen. Da das „Persönliche Budget“ ein wichtiges Element beruflicher Integration darstellen kann, wird es ebenfalls aufgeführt. 

Beschreibung

  • trägerübergreifende Komplexleistung für Leistungen zur Teilhabe
  • Betroffene entscheiden selbst, was sie in Anspruch nehmen
  • mit dem Persönlichen Budget werden alle zustehenden Leistungen i. d. R. als monatliche Geldleistung ausgeführt
  • budgetfähig sind auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfe 

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Erfüllen der Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe (Rechtsanspruch auf Persönliches Budget)

Zugang durch wen
Antrag muss von den Betroffenen beim zuständigen Reha-Träger, 
der Pflegekasse oder dem Integrationsamt gestellt werden

Dauer

Bewilligung für 6 Monate, danach ist Folgeantrag zu stellen

Finanzierung

  • Reha-Träger
  • Pflegekassen
  • Integrationsamt

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen 

Marktplatz Persönliches Budget

B | Abklärung der beruflichen Eignung

Beschreibung

  • Beurteilung und Klärung des Leistungsvermögens, der Eignung und Neigung der Betroffenen
  • findet Anwendung bei Schulabgängern, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht oder die Entscheidung für einen neuen Beruf getroffen werden muss

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation

Zugang durch wen

  • bei Schulabgängern: Berufsberatung der Agentur für Arbeit
  • bei Rehabilitanden: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung

Dauer

zwischen 2 Wochen und 3 Monaten

Finanzierung

  • bei Schulabgängern: Agentur für Arbeit
  • bei Rehabilitanden: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung

Setting

  • Berufstrainingszentrum (BTZ)
  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Berufsbildungswerk (BBW)
  • Jobcenter (JC)

Weiterführende Informationen

C | Erweiterte Arbeitserprobung (EAP)

Beschreibung

bei weitgehend geklärter Eignung für einen Beruf sollen Zweifelsfragen bezüglich bestimmter Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen geklärt werden

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation

Zugang durch wen

  • bei Schulabgängern: Berufsberatung der Agentur für Arbeit

  • bei Rehabilitanden: Rentenversicherung, Unfallversicherung 

Dauer

zwischen 2 Wochen und 3 Monaten

Finanzierung

  • bei Schulabgängern: Agentur für Arbeit

  • bei Rehabilitanden: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung

Setting

an einem realen Arbeitsplatz

Weiterführende Informationen

D | Kostenübernahme Verdienstausfall bei Vorstellungsgesprächen/Bildungsmaßnahmen

Beschreibung

dazu zählt der Ausgleich unvermeidbaren Verdienstausfalls, auch für eine erforderliche Begleitperson (inklusive An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme und zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber, einem Träger oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf auch länger)

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz

E | Kostenübernahme technische Arbeitshilfen

Beschreibung

betrifft Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen

Dauer

Befristung gesetzlich nicht festgelegt

Finanzierung

  • zuständiger Reha-Träger
  • Integrationsamt

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

F | Kostenübernahme für Hilfsmittel für den Arbeitsweg

Beschreibung

betrifft Kosten zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz, es sei denn, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen

Dauer

Befristung gesetzlich nicht festgelegt

Finanzierung

  • zuständiger Reha-Träger
  • Integrationsamt

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

G | Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Beschreibung

  • oft im Rahmen von Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Schnittstelle medizinische / berufliche Rehabilitation
  • Abstimmung über Dauer, Arbeitstage pro Woche, Arbeitsstunden pro Tag, Tätigkeiten
  • Arbeitnehmer gilt während der Maßnahme immer noch als arbeitsunfähig und erhält Kranken- oder Übergangsgeld

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • positive Prognose für Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit am alten Arbeitsplatz
  • aus stationärem, teilstationärem und ambulantem Setting möglich

Zugang durch wen

  • behandelnder Arzt (in Abstimmung mit Betroffenem, Arbeitgeber und Leistungsträger)
  • auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollen Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angegeben werden 

Dauer

in der Regel bis zu 6 Monate

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

am bestehenden Arbeitsplatz
(ggf. unter Ausschluss vorher definierter Tätigkeiten)

Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz
Internetportal „einfach teilhaben"

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