Das „Persönliche Budget“ stellt streng genommen keine „Maßnahme“ dar, sondern befähigt die Betroffenen zum Erwerb von Maßnahmen. Da das „Persönliche Budget“ ein wichtiges Element beruflicher Integration darstellen kann, wird es ebenfalls aufgeführt.
Erfüllen der Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe (Rechtsanspruch auf Persönliches Budget)
Zugang durch wen
Antrag muss von den Betroffenen beim zuständigen Reha-Träger,
der Pflegekasse oder dem Integrationsamt gestellt werden
Bewilligung für 6 Monate, danach ist Folgeantrag zu stellen
institutionsunabhängig
abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation
zwischen 2 Wochen und 3 Monaten
bei weitgehend geklärter Eignung für einen Beruf sollen Zweifelsfragen bezüglich bestimmter Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen geklärt werden
abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation
bei Schulabgängern: Berufsberatung der Agentur für Arbeit
zwischen 2 Wochen und 3 Monaten
bei Schulabgängern: Agentur für Arbeit
an einem realen Arbeitsplatz
dazu zählt der Ausgleich unvermeidbaren Verdienstausfalls, auch für eine erforderliche Begleitperson (inklusive An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme und zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber, einem Träger oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen)
Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen
Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen
2 Jahre (bei Bedarf auch länger)
zuständiger Reha-Träger
institutionsunabhängig
betrifft Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind
Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen
Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen
Befristung gesetzlich nicht festgelegt
institutionsunabhängig
betrifft Kosten zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz, es sei denn, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können
Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen
Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen
Befristung gesetzlich nicht festgelegt
institutionsunabhängig
G | Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
in der Regel bis zu 6 Monate
zuständiger Reha-Träger
am bestehenden Arbeitsplatz
(ggf. unter Ausschluss vorher definierter Tätigkeiten)