Maßnahmen

Ohne bestehendes Arbeitsverhältnis

A | Persönliches Budget

Das „Persönliche Budget“ stellt streng genommen keine „Maßnahme“ dar, sondern befähigt die Betroffenen zum Erwerb von Maßnahmen. Da das „Persönliche Budget“ ein wichtiges Element beruflicher Integration darstellen kann, wird es ebenfalls aufgeführt. 

Beschreibung

  • trägerübergreifende Komplexleistung für Leistungen zur Teilhabe
    → dient dem „Einkauf“ von Maßnahmen
  • Betroffene entscheiden selbst, was sie, wann und wo in Anspruch nehmen
  • mit dem Persönlichen Budget werden alle zustehenden Leistungen i. d. R. als monatliche Geldleistung ausgeführt
  • budgetfähig sind auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfe

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Erfüllen der Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe (Rechtsanspruch auf Persönliches Budget)

Zugang durch wen
Antrag muss von Betroffenen beim zuständigen Reha-Träger, der Pflegekasse oder dem Integrationsamt gestellt werden

Dauer

Bewilligung für 6 Monate, danach ist Folgeantrag zu stellen

Finanzierung

  • Reha-Träger
  • Pflegekassen
  • Integrationsamt

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen 

Marktplatz Persönliches Budget

B | Rehabilitationsvorbereitungstraining (RVT)

Beschreibung

Training zur Verbesserung der psychosozialen Kompetenzen vor einer Umschulung

Zugangsvoraussetzungen

Zugang für wen
i. d. R., wenn Anschluss-Reha-Maßnahmen bewilligt sind

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

ca. 3 bis 4 Monate

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Berufstrainingszentrum (BTZ)
  • lokale Anbieter

Weiterführende Informationen

Leitlinie zur Rehabilitationsbedürftigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

C | Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge (RVL)

Beschreibung

als Vorbereitung für eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme, wenn seit Schule/Ausbildung bereits viel Zeit vergangen ist

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

wenn ohne Auffrischung von Wissen und Lerntechniken die anstehende Umschulung oder Weiterbildung nicht begonnen werden könnte

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

ca. 3 bis 6 Monate

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

Berufsförderungswerk (BFW)

Weiterführende Informationen

Internetportal „REHADAT-Gute Praxis"

D | Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Beschreibung

  • Vermittlung bzw. Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern
  • intensive sozialpädagogische Betreuung
  • Betriebspraktika

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Schulabgänger oder nach Berufsunfähigkeit, wenn bisheriger Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann

Zugang durch wen
Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Dauer

ca. 1 Jahr

Finanzierung

Agentur für Arbeit

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Berufsbildungswerk (BBW)
  • Berufstrainingszentrum (BTZ)

Weiterführende Informationen

Internetportal „REHADAT-Gute Praxis"

E | Berufsfindungsmaßnahmen

Beschreibung

  • findet Anwendung bei jungen Menschen ohne klare Berufsvorstellung oder bei Rehabilitanden, die sich beruflich neu orientieren müssen
  • häufig in Kombination mit den Maßnahmen „Eignungsabklärung“ und „Arbeitserprobung“ (s. u.) 

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation

Zugang durch wen

  • bei Schulabgängern: Berufsberatung der Agentur für Arbeit
  • bei Rehabilitanden: Rentenversicherung, Unfallversicherung

Dauer

i. d. R. 2 bis 3 Monate

Finanzierung

  • bei Schulabgängern: Agentur für Arbeit
  • bei Rehabilitanden: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Berufsbildungswerk (BBW)
  • regionale freie Träger

Weiterführende Informationen

S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“

F | Abklärung der beruflichen Eignung 

Beschreibung

  • Beurteilung und Klärung des Leistungsvermögens, der Eignung und Neigung des Betroffenen
  • findet Anwendung bei Schulabgängern, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht oder die Entscheidung für einen neuen Beruf getroffen werden mus

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation

Zugang durch wen

  • bei Schulabgängern: Berufsberatung der Agentur für Arbeit

  • bei Rehabilitanden: Rentenversicherung, Unfallversicherung

Dauer

zwischen 2 Wochen und 3 Monaten

Finanzierung

  • bei Schulabgängern: Agentur für Arbeit

  • bei Rehabilitanden: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung

Setting

  • Berufstrainingszentrum (BTZ)
  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Jobcenter (JC)

Weiterführende Informationen

G | Erweiterte Arbeitserprobung (EAP)

Beschreibung

bei weitgehend geklärter Eignung für einen Beruf sollen Zweifelsfragen bezüglich bestimmter Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen geklärt werden 

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Schullaufbahn oder nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation

Zugang durch wen

  • bei Schulabgängern: Berufsberatung der Agentur für Arbeit

  • bei Rehabilitanden: Rentenversicherung, Unfallversicherung

Dauer

zwischen 2 Wochen und 3 Monaten 

Finanzierung

  • bei Schulabgängern: Agentur für Arbeit

  • bei Rehabilitanden: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung 

Setting

an einem realen Arbeitsplatz

Weiterführende Informationen

H | Verzahnte Ausbildung (VAmB)

Beschreibung

  • Sonderform der Berufsausbildung: Betroffene (i. d. R. Jugendliche) werden sehr früh in betriebliche Arbeitsabläufe bei Wirtschaftsunternehmen integriert und dort ausgebildet
  • gezielte reha-spezifische Ausrichtung

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anstreben eines Berufsabschlusses bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

2 bis 3 Jahre 

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger, i. d. R. Agentur für Arbeit

Setting

zuständiger Reha-Träger, i. d. R. Agentur für Arbeit

Weiterführende Informationen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) e. V.

I | Berufliche Weiterbildung

Beschreibung

Untergliederung in Berufliche Fortbildung und Berufliche Umschulung (s. u.)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Erstausbildung bei Vorliegen der Voraussetzungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf auch länger)

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Weiterführende Informationen

Internetportal „REHADAT-Gute Praxis"

J | Berufliche Fortbildung

Beschreibung

dient der Weiterqualifizierung im erlernten Beruf, um berufliches Wissen und Können dem Fortschritt der Arbeitswelt anzupassen

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Berufsausbildung

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf auch länger)

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
K | Berufliche Umschulung

Beschreibung

  • Zweitausbildung, wenn im erlernten Beruf nicht länger gearbeitet werden kann
  • Abschlüsse können je nach individueller Beeinträchtigung erlangt werden:
    a) in anerkanntem Ausbildungsberuf mit Kammerabschluss
    b) als Fachpraktiker mit Kammerabschluss
    c) Qualifizierungsmaßnahme mit Hauszeugnis

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

abgeschlossene Erstausbildung, der aufgrund der Behinderung nicht mehr nachgegangen werden kann

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf auch länger)

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
L | Betriebliche / schulische / außerbetriebliche Ausbildung / Qualifizierung

Beschreibung

mit der Ausbildung wird ein Abschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) angestrebt

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anstreben eines Berufsabschlusses bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

2 bis 3 Jahre

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger, i. d. R. Agentur für Arbeit

Setting

  • Berufsbildungswerk (BBW)
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Weiterführende Informationen

Internetportal „REHADAT-Gute Praxis"

M | Übungsfirmen

Beschreibung

  • ergänzt eine Ausbildung / Umschulung im Verwaltungs- / Wirtschafts- oder kaufmännischen Bereich
  • es wird real produziert, gehandelt, vertrieben, jedoch ohne den Einsatz von Geld oder Waren
  • Kunden, Abnehmer, Verkäufer sind andere Übungsfirmen
  • Ziel: Kennenlernen und Festigen realer Arbeitsabläufe

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen in einem Berufsförderungswerk (BFW)

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

in Abhängigkeit von der Ausbildungs- / Umschulungsdauer 

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

  • Berufsförderungswerk (BFW)

Weiterführende Informationen

Leitlinie zur Rehabilitationsbedürftigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

N | Praktikum / Probebeschäftigung

Beschreibung

dient der Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs in das Berufsleben

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen
  • Beschäftigung in einer WfbM (im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt)

Zugang durch wen
  • zuständiger Reha-Träger
  • WfbM 

Dauer

über Reha-Träger: bis zu drei Monate
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall 

Finanzierung

  • teilweise oder volle Kostenerstattung durch zuständigen Reha-Träge
  • Integrationsamt (insbesondere Personalkosten an den Arbeitgeber)

Setting

Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Weiterführende Informationen

Internetportal „REHADAT-Gute Praxis"

O | Bewerbertraining

Beschreibung

  • Betroffene werden durch praktisches Üben befähigt, aussagekräftige Bewerbungen zu verfassen und Vorstellungssituationen bei neuen Arbeitgebern zu meistern
  • i. d. R. am Ende einer berufsqualifizierenden Maßnahme

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
zuständiger Reha-Träger

Dauer

häufig einzelne Tage

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

Berufsförderungswerk (BFW)

Weiterführende Informationen

S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“

P | Kostenübernahme für Lehrgänge, Prüfungen etc.

Beschreibung

hierzu zählen Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel sowie Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf auch länger)

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

Q | Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung

Beschreibung

wenn für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig ist

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen

Dauer

  • ist abhängig vom Bedarf
  • kann wiederholt geleistet werden

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

R | Kostenübernahme Verdienstausfall bei Vorstellungsgesprächen / Bildungsmaßnahmen

Beschreibung

dazu zählt der Ausgleich unvermeidbaren Verdienstausfalls, auch für eine erforderliche Begleitperson (inklusive An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme und zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber, einem Träger oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
auf Antrag der Betroffenen

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf auch länger)

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Bundesteilhabegesetz

S | Unterstützte Existenzgründung

Beschreibung

ermöglicht Menschen mit Behinderung das Arbeiten in der Selbständigkeit

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit: Anspruch auf Arbeitslosengeld für noch mindestens 150 Tage und Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Darlehen / Zinszuschuss vom Integrationsamt: Anspruch auf Leistungen für berufliche Integrationsmaßnahmen

Zugang durch wen
Antrag durch Betroffene

Dauer

  • Gründungszuschuss: Bewilligung für 6 Monate (monatlich 300 Euro), kann um weitere 9 Monate verlängert werden
  • Darlehen / Zinszuschuss: einmalige Leistung

Finanzierung

  • Agentur für Arbeit
  • Integrationsamt

Setting

institutionsunabhängig

Weiterführende Informationen

Internetportal „REHADAT-Gute Praxis"

T | Unterstützte Beschäftigung (UB) / Arbeitsassistenz; Betriebliches Arbeitstraining

Beschreibung

  • hauptsächlich für Schulabgänger aus Förderschulen oder für behinderte Menschen, die sonst in einer WfbM beschäftigt wäre
  • Ziel: angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen und erhalten
  • die UB umfasst individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung, Kompetenzerprobung, Vorbereitung auf Arbeitsverhältnis, (Unterstützung bei Einarbeitung und Qualifizierung, Stabilisierung nach Aufnahme einer Tätigkeit / Job-Coach)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • wenn eine Berufsausbildung aufgrund der Behinderung nicht in Frage kommt, aber Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt prinzipiell möglich ist
  • bei einer Beauftragung durch die Integrationsämter ist eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung erforderlich

Zugang durch wen
Antrag durch die Betroffenen beim Integrationsamt

Dauer

2 Jahre (bei Bedarf Verlängerung um 1 Jahr)

Finanzierung

  • zuständiger Reha-Träger
  • Finanzierung der Berufsbegleitung durch Integrationsamt

Setting

Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Weiterführende Informationen

U | Zuverdienst

Beschreibung

  • gemeindenahes und niedrigschwelliges Arbeitsangebot
  • als geringfügige Beschäftigung mit tariflicher Entlohnung oder
  • als 1-Euro-Job mit Mehraufwandsentschädigung oder
  • im Rahmen eines Betreuungsvertrages mit einem Leistungsträger aus dem psychiatrischen Versorgungsangebot

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

volle Erwerbsminderung wegen einer psychischen Erkrankung oder Behinderung

Zugang durch wen
Angebote können über Reha-Träger und sozialpsychiatrische Dienste eingeholt werden

Dauer

in Absprache mit Anbieter der Zuverdienstmöglichkeit

Finanzierung

  • Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes oder
  • Träger der Sozialhilfe nach SGB XII

Setting

  • Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder
  • in Zuverdienstfirmen / -projekten oder
  • WfbM oder
  • Tagesstätten oder stationäre Einrichtungen oder
  • sozialpsychiatrische Verbünde

Weiterführende Informationen

Internetportal „Zuverdienst"

V | Integrationsprojekte / ab 01. Januar 2018: Inklusionsbetriebe

Beschreibung

  • synonym: Integrationsfirmen, Integrationsunternehmen
  • bieten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Anteil an schwerbehinderten Mitarbeitern liegt zwischen 25 (ab 01. Januar 2018: 30) und 50 %
  • arbeitsbegleitende Betreuung und berufliche Qualifizierung möglich
  • ab 01. Januar 2018 zusätzlich: Unterstützung bei Vermittlung in sonstige Beschäftigung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert durch Art oder Schwere der Behinderung
  • Angebot gilt v. a. für geistig und psychisch schwerbehinderte Betroffene

Zugang durch wen

Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Agentur für Arbeit

Dauer

unbefristet

Finanzierung

Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (Integrationsamt)

Setting

Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Weiterführende Informationen

Internetportal „Integrationsprojekte"

W | Budget für Arbeit

Beschreibung

  • Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM
  • erleichtert Menschen mit Behinderung den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der geringeren Leistung des Beschäftigten
  • Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung für den Arbeitsweg

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • Anspruch auf Beschäftigung in einer WfbM
  • konkretes Beschäftigungsangebot liegt bereits vor

Zugang durch wen

  • auf Antrag der Betroffene
  • Dauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles

Dauer

richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles

Finanzierung

zuständiger Reha-Träger
Integrationsamt

Setting

Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Weiterführende Informationen

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