Welche Hürden können bei der Vermittlung zur beruflichen Integration von insbesondere psychisch schwer erkrankten Menschen auftreten? Und wie lassen sich diese überwinden?
Die im Folgenden vorgestellten Fallvignetten geben darüber Auskunft. Sie wurden mit Unterstützung des Sozialen Dienstes der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Leipzig erstellt. Ziel ist es, unterschiedliche Konstellationen hinsichtlich Behandlungsstatus und der anvisierten beruflichen Integrationsmaßnahme für den Adressatenkreis herauszukristallisieren und so dem Nutzer hilfreiche Beispiele für eine Anwendung des Teilhabekompasses zu bieten.
1 | Mario L.* (24 Jahre)
Die erste Vignette stellt den Krankheits- und Behandlungsverlauf eines Patienten vor, der sich in hausärztlicher Behandlung befand und aus diesem Setting heraus eine Überweisung in eine PIA bekam. Ziel ist es, unter den dortigen multimodalen Bedingungen der fachärztlichen, psychotherapeutischen, sozio- und ergotherapeutischen Maßnahmen berufliche Integrationsmaßnahmen zu initiieren.
Ausbildungsplatz suchend
2 | Bettina C.* (53 Jahre)
Die zweite Vignette stellt eine Patientin vor, die im Rahmen ihrer Behandlung bei einem niedergelassenen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie über Stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ auf ihren bestehenden Arbeitsplatz zurückkehrt.
Der dritte Patient, der sich aktuell auf der Suche nach einer Anstellung befindet, wird von seinem niedergelassenen psychiatrischen Facharzt an eine ambulante Soziotherapie überwiesen. Mit deren Hilfe sollen berufliche Integrationsmaßnahmen veranlasst werden. Begleitend wird eine ambulante Psychotherapie empfohlen.
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (regelmäßig)
4 | Elke A.-S.* (32 Jahre)
Die vierte Vignette beschreibt eine Patientin, die einen Zugang zum professionellen Helfersystem benötigt. Besonders geeignet erscheinen hier neben psychiatrisch-psychotherapeutischen Maßnahmen die Anbindung an Beratungsdienste des zuständigen Reha-Trägers bzw. des Integrationsfachdienstes.
Diagnose im 23. Lebensjahr im Rahmen einer psychiatrischen tagesklinischen Behandlung (initiiert durch Hausarzt): Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (F60.3)
* Namen redaktionell geändert