Geldleistungen

Im Folgenden werden sowohl die Leistungen vorgestellt, die als Geldmittel ausgezahlt werden und über deren Einsatz im Rahmen von Teilhabeleistungen selbstständig entschieden werden kann (siehe beispielsweise „Persönliches Budget“), als auch Kostenübernahmen und Preisnachlässe, die verschiedene Settings von sozialer Teilhabe betreffen.

A | „Persönliches Budget“

Beschreibung

  • trägerübergreifende Komplexleistung zur Teilhabe
  • Betroffene entscheiden selbst, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen
  • mit dem „Persönlichen Budget“ werden alle dem Betroffenen zustehende Leistungen i. d. R. als monatliche Geldleistungen statt in Dienst- oder Sachleistungen ausgeführt
  • budgetfähig sind auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe
  • besondere Form der Leistung, die alle Angebote sozialer Teilhabe beinhalten kann

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Menschen, die die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe (Rechtsanspruch auf „Persönliches Budget“) erfüllen

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Rehabilitationsträger, der Pflegekasse oder dem Integrationsamt gestellt werden

Dauer

Bewilligung i. d. R. für 6 bis 12 Monate, danach kann ein Folgeantrag gestellt werden

Finanzierung

  • Rehabilitationsträger
  • Pflegekasse (hier Gutscheinlösung statt Geldleistung)

Setting

settingübergreifend

Weiterführende Informationen

www.budget.bmas.de

B |  Kostenübernahme für Hilfsmittel

Beschreibung

  • Produkte, die die Lebensqualität von Betroffenen verbessern und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen
  • Beispiele: Geräte für eine Lichttherapie oder Hilfsmittel, die Alltagsaktivitäten unterstützen und Sozialverhalten fördern

Zugangsvoraussetzungen

Zugang für wen
Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX haben

Zugang durch wen
Arzt, der für die Behandlung des Betroffenen verantwortlich ist

Dauer

richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf

Finanzierung

  • Krankenkasse
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger

Setting

settingübergreifend

Weiterführende Informationen

www.rehadat.de

C | Leistungen für Wohnraum

Beschreibung

betrifft Kosten der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in angemessenem Umfang inklusive Wohnraum für einen Assistenten; weitere Mieter der Wohnung werden anteilig berücksichtigt

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Anspruch auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe haben

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden

Dauer

verschieden

Finanzierung

  • Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger
  • Pflegekasse (pro Jahr und Leistung bis zu 4000 Euro)

Setting

in der eigener Wohnung

Weiterführende Informationen

www.einfach-teilhaben.de

D | Nachteilsausgleiche für Menschen mit einem Schwer¬behindertenausweis (SchwbAw)

Beschreibung

  • Nachteilsausgleiche sind beispielsweise die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (nur Nahverkehr/ÖPNV)
  • steuerliche Erleichterungen, Rundfunkbeitragsermäßigungen
  • das Benutzen von Behindertenparkplätzen
  • Zusatzurlaub und Kündigungsschutz im Arbeitsleben
  • Preisnachlässe in Freizeiteinrichtungen/kulturellen Institutionen wie z. B. Museen, Schwimmbädern, Kinos etc. bei Vorlage des SchwbAw (dies sind freiwillige Ermäßigungen ohne rechtlichen Anspruch)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

  • Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB)
  • Recht auf eine unentgeltliche Beförderung im ÖPNV haben
    Menschen mit den Merkzeichen G (gehbehindert), Bl (blind), aG (außergewöhnlich gehbehindert),
    H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigt unter bestimmten Umständen)

Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Landratsamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt werden

Dauer

  • Ausweis ist max. 5 Jahre gültig, kann auf Antrag max. 2-mal verlängert werden; Anschlussgenehmigung per Ausweis-Neuantrag
  • bei voraussichtlich lebenslanger Behinderung ggf. unbefristet

Finanzierung

institutionsabhängig

Setting

settingübergreifend

Weiterführende Informationen

www.einfach-teilhaben.de

E | Kostenübernahme für Begleitpersonen von Menschen mit einer Schwerbehinderung

Beschreibung

  • kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs für Begleitpersonen von Menschen mit einer Schwerbehinderung (im Nah- und Fernverkehr)
  • Preisnachlässe oder freier Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit einer Schwerbehinderung in öffentlichen und privaten Einrichtungen wie z. B. Kinos, Schwimmbädern, Museen etc. (dies sind freiwillige Ermäßigungen ohne rechtlichen Anspruch)

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen

Begleitpersonen von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis

Zugang durch wen

Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Landratsamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt werden

Dauer

Befristung von Schwerbehindertenausweisen siehe Angaben unter „Nachteilsausgleiche für Menschen mit einem Schwerbehinderten¬ausweis“ (s. D)

Finanzierung

institutionsabhängig

Setting

settingübergreifend

Weiterführende Informationen

www.einfach-teilhaben.de

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