Im Folgenden werden sowohl die Leistungen vorgestellt, die als Geldmittel ausgezahlt werden und über deren Einsatz im Rahmen von Teilhabeleistungen selbstständig entschieden werden kann (siehe beispielsweise „Persönliches Budget“), als auch Kostenübernahmen und Preisnachlässe, die verschiedene Settings von sozialer Teilhabe betreffen.
Menschen, die die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe (Rechtsanspruch auf „Persönliches Budget“) erfüllen
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Rehabilitationsträger, der Pflegekasse oder dem Integrationsamt gestellt werden
Bewilligung i. d. R. für 6 bis 12 Monate, danach kann ein Folgeantrag gestellt werden
settingübergreifend
Zugang für wen
Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX haben
Zugang durch wen
Arzt, der für die Behandlung des Betroffenen verantwortlich ist
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
settingübergreifend
betrifft Kosten der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in angemessenem Umfang inklusive Wohnraum für einen Assistenten; weitere Mieter der Wohnung werden anteilig berücksichtigt
Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Anspruch auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe haben
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder der Wohnortgemeinde gestellt werden
verschieden
in der eigener Wohnung
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Landratsamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt werden
institutionsabhängig
settingübergreifend
Begleitpersonen von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Landratsamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt werden
Befristung von Schwerbehindertenausweisen siehe Angaben unter „Nachteilsausgleiche für Menschen mit einem Schwerbehinderten¬ausweis“ (s. D)
institutionsabhängig
settingübergreifend