Zu diesem Bereich zählen alle Leistungen, die mit einer Beratung, Unterstützung und Begleitung bei verschiedenen sozialen und kulturellen Aktivitäten und Pflichten innerhalb oder außerhalb des Wohnbereichs zusammenhängen und die die Betroffenen ohne professionelle Hilfe nicht oder nur eingeschränkt alleine ausüben könnten.
Menschen, die nicht in der Lage sind, Dinge des alltäglichen Lebens alleine zu verrichten
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder dem zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden
Bewilligung meist für 12 Monate, danach ist ein Folgeantrag zu stellen
settingübergreifend
Zugang für wen
Menschen mit psychischen Erkrankungen, die bereits im eigenen Wohnraum leben, jedoch in manchen Lebensbereichen noch Unterstützung benötigen
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder dem zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden
Bewilligung meist für 6 Monate, danach kann ein Folgeantrag gestellt werden
in der eigenen Wohnung
Eltern mit psychischen Erkrankungen, die bestimmte Aufgaben in der Erziehung und Pflege ihrer Kinder (noch) nicht bewältigen können
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt oder dem zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
in eigener Wohnung/Sozialraum
Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger gestellt werden
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
settingübergreifend
wenn Betroffene wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht in der Lage sind, ihren Haushalt adäquat zu bewerkstelligen und im Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahren alt ist
Betroffene, die ihren Haushalt wegen eines Krankenhaus-/Kuraufenthalts oder einer schweren Krankheit nicht weiterführen können und bei denen auch keine anderen Angehörigen im gleichen Haushalt leben, die Unterstützung leisten könnten
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer bei der Krankenkasse gestellt werden (ggf. Prüfung des Anspruchs durch MDK)
in der eigenen Wohnung