Im Folgenden werden Leistungen aufgezeigt, die im Wesentlichen mit der Gestaltung des Tagesablaufs, der Begleitung durch den Tag außerhalb des Wohnbereichs, mit Aktivitäten zur Förderung der kulturellen Freizeit- und Kontaktgestaltung und der Pflege sozialer Beziehungen zusammenhängen.
Menschen, die nicht in der Lage sind, Dinge des alltäglichen Lebens alleine zu verrichten
Zugang durch wen
Antrag muss vom Betroffenen oder seinem Betreuer beim zuständigen Sozialamt gestellt werden
settingübergreifend
Zugang für wen
Menschen, die noch nicht belastbar genug sind, einem regelmäßigen Arbeits- oder Beschäftigungsangebot nachzugehen
Zugang durch wen
Betroffene wenden sich während der Öffnungszeiten selbstständig an Leistungsanbieter
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
kann solitär bestehen oder an eine Tagesstätte angegliedert sein
S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"
tägliche Angebote wie Kochgruppen, Gesprächsgruppen, musisch-kreative Angebote etc.
Teilnahme kann verpflichtend sein
Menschen mit psychischen Erkrankungen, die regelmäßige Unterstützung bei der Strukturierung und Bewältigung ihres Alltags bekommen
Zugang durch wen
Betroffene wenden sich während der Öffnungszeiten selbstständig an Leistungsanbieter oder stellen einen Antrag beim Sozialamt
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen"
Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitsbedingt aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind
Zugang durch wen
Betroffene wenden sich während der Öffnungszeiten selbstständig an Leistungsanbieter oder stellen einen Antrag beim Sozialamt
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, abhängig vom individuellen Hilfebedarf
Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger
kann an Tagesstätte angegliedert sein
gemeindenahes und niedrigschwelliges Angebot, für einige Stunden in der Woche an Beschäftigung teilzuhaben; Vergütung erfolgt durch eine Motivationspauschale
Angebote können über Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger und bei regionalen sozialpsychiatrischen Diensten eingeholt werden
Betroffene mit Anspruch auf Assistenzleistungen
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall
Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträger
settingübergreifend
Betroffene mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX
Zugang durch wen
Arzt, der für die Behandlung des Betroffenen verantwortlich ist
i. d. R. 50 Übungseinheiten à mindestens 45 Minuten, in höchstens 18 Monaten
institutionsabhängig