Leistungen

Allgemein zugängliche Leistungen der Sozialen Teilhabe (SGB IX)

Im Folgenden werden alle Leistungen aufgeführt, deren Finanzierung entweder über das 9. Sozialgesetzbuch geregelt ist und somit Sozialhilfe- oder Rehabilitationsträger betrifft oder, deren Finanzierung settinggebunden über andere Sozialgesetzbücher gewährleistet ist.

Unter dem Begriff „Leistung“ werden sämtliche Angebote zur Sozialen Teilhabe subsummiert, die von verschiedenen Akteuren und Leistungsanbietern im Bereich der Sozialen Teilhabe vorbereitet, begleitet und durchgeführt werden und im Wesentlichen im SGB IX geregelt sind. Das Leistungsspektrum dieses Kapitels beinhaltet nur überregionale und bundesweite, also allgemein zugängliche Angebote zur Sozialen Teilhabe. Mitunter sind diese Leistungen nicht eindeutig von der medizinischen Rehabilitation bzw. von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abzugrenzen, da diese Angebote im Sinne der Betroffenen als Komplexleistung erbracht werden.

Erläuterung

Beschreibung

Inhalte der Leistung

Zugangsvoraussetzungen
Zugang für wen: 

gesetzlich geforderte Zugangsvoraussetzungen seitens der Betroffenen 

Zugang durch wen: 
Akteure, die den Zugang zu einer Leistung erwirken können (z. B. Hausarzt oder die Betroffenen selbst)

Dauer

zeitlicher Rahmen der sozialen Integrationsmaßnahmen

Finanzierung

Träger, die per Gesetz für die Finanzierung der Leistung verantwortlich sind, also den Betroffenen finanzielle Leistungen für die Dauer der Leistung zur Verfügung stellen

Setting

Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Leistungsanbieter bzw. alternatives Setting

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