Im Folgenden werden alle Leistungen aufgeführt, deren Finanzierung entweder über das 9. Sozialgesetzbuch geregelt ist und somit Sozialhilfe- oder Rehabilitationsträger betrifft oder, deren Finanzierung settinggebunden über andere Sozialgesetzbücher gewährleistet ist.
Unter dem Begriff „Leistung“ werden sämtliche Angebote zur Sozialen Teilhabe subsummiert, die von verschiedenen Akteuren und Leistungsanbietern im Bereich der Sozialen Teilhabe vorbereitet, begleitet und durchgeführt werden und im Wesentlichen im SGB IX geregelt sind. Das Leistungsspektrum dieses Kapitels beinhaltet nur überregionale und bundesweite, also allgemein zugängliche Angebote zur Sozialen Teilhabe. Mitunter sind diese Leistungen nicht eindeutig von der medizinischen Rehabilitation bzw. von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abzugrenzen, da diese Angebote im Sinne der Betroffenen als Komplexleistung erbracht werden.
Erläuterung
Inhalte der Leistung
gesetzlich geforderte Zugangsvoraussetzungen seitens der Betroffenen
Zugang durch wen:
Akteure, die den Zugang zu einer Leistung erwirken können (z. B. Hausarzt oder die Betroffenen selbst)
zeitlicher Rahmen der sozialen Integrationsmaßnahmen
Träger, die per Gesetz für die Finanzierung der Leistung verantwortlich sind, also den Betroffenen finanzielle Leistungen für die Dauer der Leistung zur Verfügung stellen
Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Leistungsanbieter bzw. alternatives Setting