Die im Folgenden vorgestellten Anbieter ermöglichen Betroffenen, Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere im Rahmen des SGB IX, in Anspruch zu nehmen. Dabei ist zu beachten, dass bei einigen Leistungsanbietern parallel Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeboten werden.
Eine erste Übersicht beinhaltet Leistungsanbieter, die Betroffene ausschließlich beraten und an andere Leistungsanbieter vermitteln. Eine zweite zeigt Leistungsanbieter, die neben der Beratung hauptsächlich Maßnahmen der sozialen Teilhabe anbieten.
Kernkompetenz des Leistungsanbieters mit dessen Internetadressen für weiterführende Informationen
sämtliche Berufsgruppen, die ein Leistungsanbieter bereitstellen kann (Multiprofessionalität des Anbieters)
Personengruppe, die einen Betroffenen dem jeweiligen Leistungsanbieter zuweisen darf
Träger, die per Gesetz für die Finanzierung des Leistungsanbieters verantwortlich sind
ergänzende Informationen zum Leistungsanbieter